Isotherme Verpackungslösungen für Ihre temperaturempfindlichen Sendungen – nachhaltig, effizient und unterstützt durch unseren Reuse- und Reverse‑Service.
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1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft EMBALL’ISO (nachfolgend „die Gesellschaft“) und dem Käufer im Rahmen des Verkaufs von isothermischen Verpackungen und Zubehör (die „Produkte“). Diese wurden dem Käufer vor der Bestellung der von der Gesellschaft verkauften Produkte zur Kenntnis gebracht. 1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ersetzen alle zuvor geltenden Bedingungen und regeln die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem gewerblichen Käufer. Alle anderen von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumente, insbesondere Kataloge, Prospekte oder Werbungen, haben lediglich informativen Charakter. 1.3 Jede bei der Gesellschaft aufgegebene Bestellung setzt als wesentliche und entscheidende Bedingung die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer voraus. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien zulässig. 1.4 Die Tatsache, dass die Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bestimmung ausgelegt werden. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. 1.5 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 1.6 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Zudem behält sie sich das Recht vor, Anfragen des Käufers abzulehnen, die übermäßig hoch sind oder von diesen Bedingungen abweichen.
2.1 Die Bestellung stellt einen festen und endgültigen Verkauf dar, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch den Käufer. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Bestellung aus legitimen Gründen (insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Produkte) abzulehnen, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung hat. Prognosen oder Vorbestellungen gelten nicht als Bestellungen im Sinne dieser Bedingungen und rechtfertigen keinen Produktionsstart. 2.2 Die Bestellung ist personengebunden und kann ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht abgetreten werden. 2.3 Da Bestellungen endgültig und unwiderruflich sind, bedarf jede Änderung oder Stornierung durch den Käufer der Zustimmung der Gesellschaft. Solche Anfragen müssen schriftlich mindestens einen (1) Monat vor dem Versand eingehen. Rücksendungen oder Umtausch sind ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein anerkannter Liefermangel vor. 2.4 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen, die sie für sinnvoll erachtet. 2.5 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Mindestbestellwert 385 € netto zzgl. Versandkosten.
3.1 Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis. 3.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro pro Einheit netto, ab Werk (ohne Transport) und zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Steuern (MwSt.). 3.3 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Tarife unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen zu ändern. 3.4 Unvorhersehbarkeit: Jede Partei übernimmt die Risiken aus unvorhersehbaren Umstandsänderungen (gemäß Art. 1195 Code Civil). Die Parteien verzichten darauf, den Verkauf aus diesem Grund gerichtlich aufzulösen oder anzupassen. 3.5 Ebenso verzichten die Parteien auf das Recht zur proportionalen Preisminderung (gemäß Art. 1223 Code Civil).
4.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ab Rechnungsdatum. Bei Verschlechterung der Bonität des Käufers kann die Gesellschaft Garantien oder sofortige Zahlung verlangen. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. 4.2 Bei Zahlungsverzug werden alle noch ausstehenden Rechnungen sofort fällig. Es fallen Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3x) des gesetzlichen Zinssatzes sowie eine Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 € an. Zudem kann die Ausführung laufender Bestellungen ausgesetzt werden. 4.3 Eine Aufrechnung durch den Käufer gegen Forderungen der Gesellschaft ist nicht zulässig. Jede Rechnung muss bei Fälligkeit bezahlt werden, auch im Falle eines Streits über deren Inhalt (eine spätere Korrektur bleibt vorbehalten). Eine Rechnung gilt als angenommen, wenn ihr nicht innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich widersprochen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht für Bestellungen von gewerblichen Kunden (B2B) keine Anwendung findet.
6.1 Die Gesellschaft liefert weltweit. Eine Lieferung an Packstationen oder Postfächer erfolgt nicht. Teillieferungen sind zulässig. 6.2 Lieferfristen sind Richtwerte. Überschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Stornierung. 6.3 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Versandkosten. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. 6.4 Bei Lieferung an Dritte gilt der Vertrag ausschließlich zwischen der Gesellschaft und dem Käufer; der Dritte hat keine Regressansprüche gegen die Gesellschaft. 6.5 Prüfung der Ware: Fehlmengen oder Schäden müssen sofort bei Empfang festgestellt werden. Vorbehalte müssen auf dem Lieferschein vermerkt und dem Transporteur innerhalb von drei (3) Tagen per Einschreiben gemeldet werden. Offensichtliche Mängel müssen der Gesellschaft schriftlich innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Bei versteckten Mängeln beträgt die Frist fünfzehn (15) Tage ab Lieferung. 6.6 Höhere Gewalt: Bei Ereignissen wie Krieg, Streik, Feuer, Epidemien oder Transportunterbrechungen ist die Gesellschaft von ihrer Lieferpflicht befreit. Verweigert der Käufer die Annahme, kann die Gesellschaft die Ware auf Kosten des Käufers lagern oder vom Vertrag zurücktreten.
Alle Risiken gehen mit der Verladung der Ware auf den Käufer über, sofern nicht ausdrücklich eine Übernahme der Transportkosten durch die Gesellschaft vereinbart wurde.
Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Zinsen und Nebenkosten) Eigentum der Gesellschaft. Der Käufer darf die Produkte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen, tritt jedoch im Falle des Weiterverkaufs die Forderungen gegen seine Abnehmer an die Gesellschaft ab.
Die Nutzung von Marken oder Logos der Gesellschaft ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jede unlautere Nutzung oder Verwendung, die ihrem Image schadet, zu untersagen.
10.1 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Produkte seinen Anforderungen entsprechen. Die Gesellschaft garantiert die in den technischen Datenblättern angegebenen Leistungen, sofern die Nutzungsprotokolle eingehalten werden. 10.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte gemäß den Protokollen und geltenden Vorschriften zu lagern und zu verwenden. 10.3 Bei anerkannten Mängeln beschränkt sich die Haftung der Gesellschaft auf den Ersatz der mangelhaften Ware oder die Erstattung des Nettokaufpreises der betroffenen Bestellung. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden (Finanzverluste, Imageschäden) ist ausgeschlossen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer ihrer Wahl zu vergeben.
12.1 Es gilt das französische Recht. 12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht in Villefranche-sur-Saône (Frankreich), auch bei mehreren Beklagten oder Gewährleistungsansprüchen. Die Verfahrenssprache ist Französisch.
Aktualisierung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen: April 2026
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